RA Cermak vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierunter fallen insbesondere Kündigungsschutzklagen, sowie die Abwehr solcher Klagen.
Als Arbeitnehmer sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht zögern einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erhoben wird, ist die Kündigung in jedem Fall wirksam.
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