Strafrecht

RA Cermak ist auch als Strafverteidiger tätig. Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, empfiehlt es sich zum frühest möglichen Zeitpunkt einen Strafverteidiger zu mandatieren, um eine wirksame Verteidigung zu fördern.

 

Sollte Ihnen ein Straftat vorgeworfen werden bei der im Falle der Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht, haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Den Pflichtverteidiger können Sie unter gewissen Voraussetzungen selbst wählen. RA Cermak übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie an unter (+49) 089 / 45 238 50 50 oder schreiben Sie eine Email an mail@racermak.de. Sie können auch das Kontaktformular nutzen.





Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Albert Cermak