Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, dass in vier Unterkategorien unterteilt ist:
Unter das Verkehrszivilrecht fallen insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Autokaufrecht. Für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist es empfehlenswert einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu beauftragen. Die Regulierungspraxis zeigt, dass Versicherungen oftmals zu Unrecht Ansprüche des Geschädigten ablehnen oder zu Unrecht kürzen. Dem kann nur mit dem entsprechenden Fachwissen entgegengetreten werden.
Beim Autokaufrecht geht es vor allem um die Gewährleistungsansprüche des Käufers. Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf kommt es häufig zu Problemen, die eine rechtliche Vertretung erforderlich machen. RA Cermak vertritt sowohl Verkäufer als auch Käufer von Fahrzeugen.
Im Verkehrsversicherungsrecht geht es v.a. um das Recht der Kaskoversicherungen und das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
Das Verkehrsstrafrecht umfasst die Straftaten die mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen, z.B. Trunkenheit im Verkehr, sowie das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier geht es oft auch um das einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren nachgelagerte Verfahren.
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